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Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras in die Veranstaltungsstätten ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film-und Videoaufnahmen in den Veranstaltungsstätten, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.Anmerkung: Handkameras (sogenannte Pocket-Kameras) zum Zwecke der Fertigung privater Erinnerungsaufnahmen sind hiervon ausgenommen.